Es gibt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, allerdings darf man bei „winterlichen Verhältnissen“ – also beispielsweise Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis – nur mit Winterreifen fahren. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt zudem: Nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind erlaubt. Übrigens: für einspurige Fahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gibt es keine Winterreifenpflicht.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6mm – allerdings wird empfohlen, eine Mindestprofiltiefe von 4mm nicht zu unterschreiten.
