Wohnmobil Umbautipps

Fahrzeug zum Wohnmobil umrüsten?

Bevor Sie loslegen

Wenn Sie ein Fahrzeug zum Wohnmobil umrüsten möchten, gibt es einiges zu beachten. Die Unterschriftsberechtigten (USB) der KÜS München, die Ihren Umbau zum Wohnmobil begutachten können, haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

Bitte lesen Sie sich diese Informationen durch, bevor Sie mit dem Umbau starten. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie alles richtig machen, können Sie sich gerne vorab bei unseren USB informieren. Senden Sie hierfür einfach Ihre Fragen an 21@kues-muenchen.de

Technische Anforderungen

Für eine Wohnmobil-Zulassung sind die technischen Anforderungen des TÜV-Verband (Merkblatt 740) relevant, die eine Sitzgelegenheit, einen Tisch, einen Schlafplatz, eine feste Kocheinrichtung mit Hitzeschutz, Stauraum sowie eine ausreichende Belüftung und Fluchtwege vorschreiben.

Die Ausrüstungsgegenstände müssen fest verbaut oder leicht umbaubar sein, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein darf.

Detaillierte Angaben zur Mindestausstattung

  • Sitzgelegenheit mit Tisch für mindestens 2 Personen, muss im Fahrzeug sicher befestigt werden können. Sitzplätze im Wohnbereich müssen den Anforderungen gemäß §35a StVZO entsprechen. Hierzu zählen auch die zulässigen Gurtverankerungen mit Prüfzeugnissen. Für jeden Sitzplatz sind zwei unabhängige Fluchtwege erforderlich, z.B. durch Türen, Fenster oder Luken. Türen müssen von innen zu öffnen sein und mindestens 1m hoch und 50cm breit sein.
  • Schlafgelegenheit für mindestens 1 Person, Maße müssen alltagstauglich sein (mind. 180×50 cm für Einzelbett)
  • Kochgelegenheit fest verbaut oder mobil mit sicherer Verstauung sein. Ein Betrieb im Fahrzeug muss möglich sein. Die Kochgeräte können elektrisch, mit Gas oder Spiritus betrieben werden. Bei Kochgeräten mit offener Flamme ist ein Hitzeschutz (fest oder klappbar) erforderlich. Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen (Möbel, Wände, Sitze, Verkleidungen etc.): 20 cm, zu frei beweglichen Gegenständen wie Jalousien, Stoffen zum Sichtschutz, usw.: 90cm.
  • Der Wohnbereich soll einen wohnraumähnlichen Gesamteindruck vermitteln – mit mindestens zwei seitlichen Fenstern.
  • Stauraum muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein (Hängeschränke, Schubladen etc.). Die Einbauten müssen verschraubt sein, Kleben ist nicht erlaubt. Die Kanten der Möbel müssen abgerundet oder gummiert sein, der Bodenbelag muss rutschfest sein. Zudem müssen die verwendeten Materialien schwer entflammbar sein.
  • Selbstverständlich müssen alle Gegenstände und Einrichtungen so verstaut bzw. verbaut sein, dass sie während der Fahrt keine Gefahr darstellen.
  • Feste Gasinstallationen benötigen eine Abnahme nach DVGW-Arbeitsblatt G607. Für den Gasbetrieb ist eine Zwangsbelüftung nach unten erforderlich. Die Gasflasche muss in einem separaten Gaskasten verstaut und gesichert werden.
  • Grundsätzlich ist eine ausreichende Frischluftzufuhr erforderlich durch „zwangsbelüftete“ Nachrüst-Fenster, Dachluken oder Lüftungsgitter. Manche Basisfahrzeuge besitzen schon ab Werk ausreichende Be- und Entlüftungen (nicht unbedingt sichtbar). Bitte beim Hersteller erfragen. Sofern im Innenraum mit Verbrennung (Gas/Spiritus) gekocht wird, sind permanente Lüftungsöffnungen oben und unten vorgeschrieben. Fenster oder Türen gelten nicht als solche Öffnungen.
  • Beispielrechnung (Wohnmobil bis 5 m² Grundfläche mit Kochstelle): Untere Belüftung: mindestens 10 cm². Obere Belüftung (Dach): mindestens 75 cm² (Dachluken sind oft ausreichend). Schutz: Die Öffnungen müssen mit Gittern gesichert sein und dürfen niemals durch Deko oder Vorhänge verdeckt werden. Profi-Tipp: Um Lüftungsauflagen zu umgehen, empfiehlt sich entweder ein elektrisches Kochfeld oder eine Konstruktion (z. B. Schrankauszug), bei der nur bei geöffneter Tür/Heckklappe gekocht werden kann.
  • Fest verbaute elektrische Geräte (z.B. Batteriemanagementsysteme, Kühlschränke, Wechselrichter, PV-Anlage, etc.) müssen u.U. für den Betrieb in Fahrzeugen genehmigt sein. Empfehlung: Betreiben Sie diese Geräte idealerweise autark vom Wohnbereich. Es sollte keine direkte Verbindung zum originalen Fahrzeugbordnetz bestehen, um Komplikationen mit der Fahrzeugelektronik zu vermeiden.

Zulässiges Gesamtgewicht

Grundsätzlich gilt natürlich: das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden. Hierbei muss auch die ausreichende Zuladungsmöglichkeit von Personen, Gepäck, Wasser und weiteren Gegenständen berücksichtigt werden. Auch die zulässigen Achslasten sind hierbei zwingend zu beachten.

Neue Betriebserlaubnis erforderlich

Nach dem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die erforderliche Abnahme können Sie bei unseren USB der KÜS München durchführen lassen. Sie erleichtern unseren Sachverständigen die Beurteilung, wenn Sie den Umbau des Fahrzeugs umfangreich dokumentieren. Anschließend ist eine Zuteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Zulassungsbehörde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur wesentliche Auszüge der Vorschriften darstellt. Es besteht daher kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Auch für eventuelle Fehlangaben wird keine Gewähr gegeben.
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