Welche Anforderungen muss mein Oldtimer zur Erlangung eines H-Kennzeichens erfüllen?

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Achtung: seit dem 01.01.2023 gilt bundesweit, dass bei Oldtimerbegutachtungen grundsätzlich eine separate Hauptuntersuchung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Diese Untersuchungen sind gleichzeitig und vom selben Prüfer durchzuführen. Leider bedeutet das für Sie einen finanziellen Mehraufwand.

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