Preise
Alle hoheitlichen Dienstleistungen gemäß StVZO erfolgen im Namen und auf Rechnung der KÜS.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Angebot.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gültig ab 1. März 2026
Hauptuntersuchung
HU nach § 29 StVZO
– ohne Teiluntersuchung Abgas! –
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Pkw, Kombi, Klein-Lkw bis 3,5 t zGM 105,–
an allen Prüfstellen möglich
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Kfz von 3,5 bis 7,5 t zGM 112,–
nur an ausgewählten Prüfstellen möglich – bitte rufen Sie uns an
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Motorrad/Roller/Leichtkraftrad 65,–
ggf. zzgl. Abgasuntersuchung (AUK) für 26,–
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Anhänger ungebremst 44,–
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Anhänger gebremst 64,–
auch Wohnanhänger etc.
Untersuchungen von Kfz ab 7,5 t zGM sind nur an unserer Prüfstelle München Nord durchführbar.
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Lkw über 7,5 bis 12,0 t zGM 138,–
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Lkw über 12,0 bis 18,0 t zGM 146,–
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Lkw über 18,0 bis 32,0 t zGM 158,–
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Lkw über 32,0 t zGM 180,–
Teiluntersuchung Abgas
seit dem 1. 1. 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Zusätzlich zu den o.g. HU-Gebühren wird die Gebühr für die Teiluntersuchung Abgas erhoben.
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Krafträder (AUK) ab 27,–
Motorräder, Roller, Leichtkrafträder
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Pkw, Kombi, Klein-Lkw ab 59,–
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Lkw auf Anfrage
(nur durchführbar an der Prüfstelle München Nord)
Hinweis zum «Überziehen»
Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach Fälligkeit durchgeführt, erhöht sich das HU-Entgelt um 20 Prozent.
Änderungsabnahmen
Eintragungen gemäß § 19 (3) StVZO
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z. B. Anhängekupplung ab 54,–
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z. B. Rad-/Reifenkombination ab 71,–
Gasprüfung G607
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Wohnmobile, Wohnwagen etc. 65,–