Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durch die Einführung des Arbeitsschutzgesetzes 1996 wurden die Unternehmer mit einer Vielzahl von Pflichten belegt, um ein sicherheitsgerechtes Arbeiten für alle Beschäftigten zu ermöglichen. Auch aus anderen Regelwerken wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und etlichen DGUV Vorschriften ergibt sich eine Vielzahl von Unternehmerpflichten, die einzuhalten sind.

Bereits seit 1974 regelt das Arbeitssicherheitsgesetz die Pflichten der Unternehmer zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, sofern der Unternehmer den betrieblichen Arbeitsschutz nicht selbst in die Hand nimmt.

Die KÜS Service GmbH ist Ihr starker Full-Service-Dienstleister für betriebliche Sicherheitsvorsorge und unterstützt Sie gerne!

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt in allen Belangen rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz und sorgt gemeinsam mit dem Unternehmer dafür, dass alle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regeln eingehalten werden und die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen vollständig und für die Aufsichtsbehörden nachvollziehbar ist.

Im Folgenden finden Sie eine Beispielrechnung, wie die jährliche Betreuungszeit eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit laut DGUV V2 berechnet wird. Die Betreuungszeit umfasst die tatsächliche Präsenzzeit, aber auch die Dokumentation und Recherche, um den betrieblichen Arbeitsschutz voranzutreiben.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der KÜS Service GmbH jederzeit zur Verfügung.
Tel.: 06872 – 9016750
www.kues-service.de

Berechnungsbeispiel

Beispiel für die Berechnung der veranschlagten Betreuungszeit und Jahrespauschale für Unternehmen mit einem der folgenden WZ-Codes:

45.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
45.4 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

Für die Erbringung der Betreuungsdienstleistungen nach § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 ist ein jährlicher Pauschalbetrag zzgl. der gesetzlichen MwSt. vorgesehen. Die Höhe des Pauschalbetrags unterliegt folgenden Kriterien:

Die Grundbetreuung weist drei verschiedene Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwert für Arbeitsmedizin (20%) und Arbeitssicherheit (80 %) gelten, mindestens jedoch 0,2 Std. für Arbeitsmedizin je Mitarbeiter.

Gruppe IGruppe IIGruppe III
Einsatzzeit (Std. pro Beschäftigten/r)2,51,50,5

Die Einstufung in die jeweilige Betreuungsgruppe erfolgt gemäß Ihres WZ-Codes.

Beispiel für eine Kfz-Werkstatt mit 20 Vollzeitarbeitskräften:

WZ-Code: 45.2 -> Betreuungsgruppe II mit 1,5 Stunden Einsatzzeit pro Mitarbeiter

Gesamtbetreuungszeit:
Anzahl MA x Stunden der jeweiligen Gruppe x 80%
(20 MA x 1,5 h/MA x 80%)

24 Std.
x Preis je Stunde85,00 €
Jährlicher Pauschalbetrag2.040,00 €