Kann ich mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen?

Sie können an allen Münchner KÜS-Prüfstellen mit EC-Karte zahlen. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Selbstverständlich können Sie auch bar bezahlen.

Darf ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug zur HU kommen?

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) lautet es hierzu wie folgt: § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (4) „Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung,

Warum gibt es vorne auf dem Kennzeichen keine Plakette mehr?

Die Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung, also keine eigenständige Untersuchung mehr. Deswegen gibt es auch keine Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.

Stimmt es, dass es die Abgasuntersuchung nicht mehr gibt?

Nein, die Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie ist jedoch keine eigenständige Untersuchung mehr. Deswegen gibt es auch keine Plakette mehr auf dem vorderen Kennzeichen.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung „durchfällt“ und ich die Nachkontrollfrist überziehe?

Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln aufgestellt. Ist die Nachkontrollfrist abgelaufen, kann keine Nachkontrolle zum ursprünglichen Bericht ausgestellt werden. Das Fahrzeug muss erneut einer Hauptuntersuchung (i.d.R. ohne Teiluntersuchung Abgas) unterzogen werden – fragen Sie hierzu Ihren Prüfingenieur vor Ort.

Brauche ich einen Termin, wenn die Hauptuntersuchung fällig ist?

Nein, kommen Sie einfach ohne Termin an der für Sie nächstgelegenen Prüfstelle vorbei. Nur Fahrzeuge über 6 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht), also z.B. größere Lkw, brauchen einen Termin. (Wo sind wir?)

Meine Prüfplakette ist „abgelaufen“ – mit welcher „Strafe“ muss ich bei einer Verkehrs-/Fahrzeugkontrolle rechnen?

Bußgeld – Hauptuntersuchung abgelaufen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung. Beachten Sie bitte, dass die AU seit 1. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert wurde. Für PKW und Krafträder gilt: Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahrverbot Weil Sie als

Meine HU-Prüfplakette ist „abgelaufen“. Ich muss trotzdem irgendwie zu Ihnen fahren. Kann ich von Ihnen eine Terminbestätigung, beispielsweise zum Nachweis bei einer Verkehrskontrolle, bekommen?

Ja, Sie können sich hier ein Formular ausdrucken, auf dem wir Ihren Wunschtermin bestätigen. Da wir an unseren Prüfstellen jedoch keinen Unterschied zwischen Terminkunden und Spontankunden machen, garantiert diese Terminbestätigung keinen wartezeitfreien Prüfbeginn. In der Regel werden alle KundInnen zügig