Meine HU-Prüfplakette ist „abgelaufen“. Ich muss trotzdem irgendwie zu Ihnen fahren. Kann ich von Ihnen eine Terminbestätigung, beispielsweise zum Nachweis bei einer Verkehrskontrolle, bekommen?

Ja, Sie können sich hier ein Formular ausdrucken, auf dem wir Ihren Wunschtermin bestätigen. Da wir an unseren Prüfstellen jedoch keinen Unterschied zwischen Terminkunden und Spontankunden machen, garantiert diese Terminbestätigung keinen wartezeitfreien Prüfbeginn. In der Regel werden alle KundInnen zügig und flexibel bedient.

Schützt mich diese Terminbestätigung bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei?

Nein, aber falls Sie auf direktem Weg zu einer KÜS-Kfz-Prüfstelle mit dieser Bestätigung aufgehalten werden sollten, könnte diese zumindest Ihren „guten Willen“ zeigen und einen eventuellen „Gestaltungsspielraum“ der Polizei in Bezug auf die Einstufung der Ordnungswidrigkeit zulassen. >> Terminbestätigung

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