Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem…