Warum benötige ich für meinen Oldtimer ein Gutachten?

Damit ein Oldtimer als solcher auch vom Staat anerkannt wird, benötigt er ein Gutachten gem. § 23 StVZO zur Erlangung eines H-Kennzeichens. Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen einer Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Ist alles in Ordnung, wird Ihrem Fahrzeug von der Kfz-Zulassungsbehörde das H-Kennzeichen (H=historisches Fahrzeug) zugeteilt.

Achtung: seit dem 01.01.2023 gilt bundesweit, dass bei Oldtimerbegutachtungen grundsätzlich eine separate Hauptuntersuchung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Diese Untersuchungen sind gleichzeitig und vom selben Prüfer durchzuführen. Leider bedeutet das für Sie einen finanziellen Mehraufwand. Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug einfach an der für Sie nächstgelegenen Prüfstelle vorbei.

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