Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette auszustatten. Wenn Sie allerdings eine Umweltzone befahren möchten, muss in der vorderen Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs eine Feinstaubplakette mit dem Fahrzeugkennzeichen befestigt sein. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld von 100,00 €.
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